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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KRYSTIAN-SYLWESTER BRAK
Haus- & Grundbesitzverwaltung GmbH

Angebote

1) Unsere Angebote basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie sind freibleibend und ohne Obligo. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter einer Immobilie stammenden und von uns für den Nachweis und die Vermittlung verwendeten Angaben, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Zwischenverwertung und / oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2) Der Empfänger unserer Angebote ist verpflichtet, bei Verhandlung uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesen beizuziehen. Dabei ist jeder Nachweis einer Vermittlung gleichzusetzen. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Verlautbarung oder Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Offertnehmers führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.

3) Sind unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden, oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, ist uns dies schriftlich unter Angabe des Anbieters unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung allein ist noch keine Entlastung von der Provisionspflicht des Offertnehmers. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht oder später als innerhalb von acht Kalendertagen, so gilt der Nachweis als durch uns erfolgt und vom Auftraggeber als durch uns erbracht anerkannt.

Provision

1) Der Provisionsanspruch für uns entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Die Provision ist zu zahlen nach dem im Vertrag festgesetzten effektiven Kaufpreis, einschließlich etwa zu übernehmender Belastungen und unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.

2) Wird anstelle eines Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben, oder wird der Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur vom Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser – falls der Vertrag nicht endgültig zustande kommt – auch verpflichtet, die Provision zu zahlen.

3) Wird eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Vertrag aus Gründen versagt, die in der Person des Verkäufers beziehungsweise des Käufers liegen, und ist uns diese Möglichkeit nicht vor Abschluß des Vertrages schriftlich von der betreffenden Vertragsseite mitgeteilt worden, so ist unsere Provision von der verursachenden Vertragsseite in voller Höhe zu zahlen.

4) Schließt der Empfänger unseres Angebotes, Familienangehörige, Lebenspartner oder ein mit dem Angebotsempfänger in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter das angebotene Geschäft ab, so ist gleichfalls die vereinbarte Provision zu zahlen.

5) Wird vom Offertnehmer über das angebotene Objekt innerhalb einer Frist von zwei Jahren ein von unserem Angebot abweichender Vertrag geschlossen, der jedoch wirtschaftlich zu dem vom Interessenten beabsichtigten Ergebnis führt, ihm also insbesondere wirtschaftlich das Eigentum an dem angebotenen Objekt verschafft, so ist dieser ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach provisionspflichtig. Das Gleiche gilt für einen Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsvollstreckung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.

6) Die im Exposé ausgewiesene Provision ist vom Käufer zu zahlen. Die Provision wird fällig bei Vertragsabschluß beziehungsweise in den Fällen der Punkte 4 und 5 bei Bekanntwerden der entsprechenden Umstände. Die Provision beträgt in allen Fällen, in denen nichts anderes im Vorhinein schriftlich vereinbart worden ist oder im Exposé nicht anders angegeben wurde, 6% auf den Gesamtkaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ähnlicher Steuern.

Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt auch für die jeweils andere Vertragsseite provisionspflichtig tätig zu werden.

Vollmacht und Informationsplicht des Anbieters

1. Der Anbieter verpflichtet sich zur Erteilung einer Vollmacht, die die Einsichtnahme in sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches und der Grundakte ermöglicht. Die Vollmacht muss auch die Erteilung von Auskünften und die Fertigung von Ablichtungen ermöglichen.

2. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.

3. Wir sind berechtigt an der Beurkundung von Verträgen teilzunehmen und Vertragskopien zu erhalten, bei denen wir durch Nachweis bzw. Vermittlung mitgewirkt haben. Der beurkundende Notar wird insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden

Salvatoresche Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

2. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Leipzig, Stand Dezember. 2011

KRYSTIAN-SYLWESTER BRAK
Haus- & Grundbesitzverwaltung GmbH
Geschäftsführer: Krystian-Sylwester Brak
Sitz: Untere Mühlenstraße 22 in 04178 Leipzig
Telefon: 0341 / 4 51 29 00
Telefax: 0341 / 4 41 53 78
Email: info@brak-immobilien.de
web: http://www.brak-immobilien.de
Geschäftsführer: Krystian-Sylwester Brak
Registergericht: Leipzig, HRB: 11746
USt-IdNr.: DE180291573
Gewerbeerlaubnis gemäß §34 c GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt Leipzig, Prager Str. 136, 04317 Leipzig